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Kinder ohne Eltern
Kinder ab 8 Jahren dürfen mit einer schriftlichen Erklärung der Eltern auch alleine ins Sendolino Kinderspieleland.
Hausordnung
Die Nutzung aller verschiedenen Spielelemente (Kleinkinder- und Hauptspielanlage, erfolgt auf eigene Gefahr.
Für Schäden, die Kindern, Eltern oder anderweitigen Besuchern des Sendolino Kinderspielelandes aufgrund von eigener unsachgemäßer Behandlung bzw. Handhabung der Gerätschaften entstehen, sind die Eltern bzw. die anderen erwachsenen Begleiter der Kinder verantwortlich.
Die Eltern und Begleiter der Kinder sind gehalten, die in die Räumlichkeit des Spielelandes geführten Kinder in der Weise selbst zu beaufsichtigen, dass Schäden an der Einrichtung und den Gerätschaften vermieden werden.
Die Eltern/Begleitpersonen sind für das Handeln der Kinder verantwortlich. Das Beschäftigte
Personal wird die Eltern und Begleiter erforderlichenfalls bezüglich der Betreuung der Kinder beratend unterstützen, ohne dass damit ein Betreuungsverhältnis begründet wird.
Für Kinder, die zum Zeitpunkt des Eintritts im Spieleland das achte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt eine gesteigerte Beaufsichtigungsverpflichtung. Als Maßstab gilt hierbei die Beaufsichtigungs-Intensität, die bei einem verhaltensauffälligen und bereits durch Schadenzufügung in Erscheinung getretenen Kind zugrunde zu legen wäre.
Eine Betreuung der Kinder wird nicht Gegenstand der Benutzungsvereinbarung. Hinsichtlich der Benutzung sämtlicher Einrichtungen des Spielelandes gilt der Grundsatz einer pfleglichen und schonenden Behandlung. Bei grobem Verstoß gegen grundsätzliche Richtlinien können die betreffenden Personen ohne Rückerstattung des Eintrittsentgelts vom Sendolino-Team oder seitens des von dieser entsprechenden bevollmächtigen Personals des Spielelandes verwiesen werden.
Dabei haben das betreffende Kind und dessen erwachsene Begleitperson die Spielwelt zu verlassen. Den Anweisungen des Sendolino-Teams ist Folge zu leisten.
Das Klettern an den Außennetzen sowie auf nur von außen zugänglichen Teilen der Spielanlage ist untersagt.
In der Kleinkinderspielanlage haben nur Kinder bis zum Vollendung des dritten Lebensjahres Zutritt.
In der Hauptspielanlage haben Kinder unter 4 Jahren nur in Begleitung Erwachsener Zutritt.
Wenn ein Kind sich erst vor kurzem offensichtlich verletzt hat (z.B. Gipsarm) oder klar als krank zu erkennen ist (Fieber usw.), darf es die Spielanlage nicht benutzen.
Das Betreten der Spielanlage (sowohl Kleinkinderspielanlage, als auch Hauptspielanlage) in Schuhen ist untersagt. Bei der Benutzung sämtlicher Module des Centers sind die Füße mit ABS-Socken oder Strümpfen zu bekleiden.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf kein eigenes Spielzeug mit in die Anlage gebracht werden. Vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in die Spielanlage zu nehmen.
Es herrscht Rauchverbot in der gesamten Anlage – den Kindern zuliebe.
Eine Rauchmöglichkeit besteht im Aussenbereich.